Lageplan des Schlossparks Pillnitz mit gesperrten Parkzugängen


Schlosspark Pillnitz inmitten eines Siedlungsraumes


1. Westseite des Parks 2. Nordwestseite des Parks 3. Nordseite des Parks 4. Nordostseite des Parks 5. Ostseite des Parks
Gesetze zur Wahrung des Siedlungsraumes
Sächsische Verfassung

1. Abschnitt, Art. 10 (1)

"Das Land hat ... die Landschaft als Ganzes einschließlich ihrer gewachsenen Siedlungsräume zu schützen."